Anfragen an meine Bundestagsabgeordneten
Ich habe soeben Nachrichten an die beiden Abgeordneten der CDU ( Dr. Stephan Eisel) und der SPD (Dr. Ulrich Kelber) geschickt. Ich bin gespannt ob und wie sie antworten.
Dies waren die Anfragen:
Sehr geehrter Herr Kelber,
ich bin ein Bonner Bürger und Bewohner Ihres Wahlkreises.
Mit großer Sorge betrachte ich die momentane Diskussion um die momentan noch freiwillige, bald aber wohl verpflichtende Zensur von Internetseiten im Zeichen der Bekämpfung von Kinderpornographie. Dieses Vorhaben hilft leider nicht gegen die Herstellung von Kinderpornographie, sondern ermöglicht es, diese auszublenden und im Verborgenen weiter zu gedeihen. Gleichzeitig aber führt, wie Ihnen als Informatiker bekannt sein dürfte, die technische Sperrung von Webseiten dazu, dass nicht technisch versierte Benutzer nur noch einen zensierten Zugriff auf das World Wide Web haben werden. Gleichzeitig erfolgt ein Logging der Personen, die die gesperrten Seiten ansurfen, was dazu führen wird, dass unschuldige Surfer z.B. über ShortURL Dienste, wie tinyUrl unwissend auf solche Seiten gelangen können. Kollateralschäden durch andere Webpräsenzen, auf den Servern sind auch nicht auszuschließen und werden eher die Regel als eine Ausnahme sein.Dass sich in der Sperrliste nur Seiten befinden werden, die direkt Kinderponrographie beinhalten kann wegen der mangelnden Kontrolle nicht garantiert werden und ist angesichts der aktuellen Änderung der Beschlussvorlage für das Gesetz, in dem nicht mehr davon die Rede ist, dass die Seite auch tatsächlich kinderpornographisches Material enthalten muss, unglaubwürdig. Hier besteht die Gefahr, dass weitere “unliebsame” Seiten unzugänglich werden, was mit meinen demokratischen Grundverständnis nicht vereinbar ist.
Problematischerweise werden gerade die Personen unter der Zensur leiden, die keine umfassenden technischen Kenntnisse haben um die Sperrmechanismen zu umgehen. Technisch versierte Benutzer und Menschen, die ein erhöhtes Interesse haben, diese Sperrmechanismen zu umgehen, können dies ohne Weiteres tun. Dadurch wird ein Informationsnachteil für Laien etabliert, der nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar ist.
Die Regelungen für eine effektive Strafverfolgung rechtswidriger Inhalte ist bisher schon gegeben und bedarf keiner Zensurmaßnahmen. Wenn man die Adressen der Seiten hat, die rechtswidriges Material zur Verfügung stellen, kann man dies durch eine Mitteilung an den Betreiber der Seite entfernen lassen und im Falle einer absichtlichen Bereitstellung Strafmaßnahmen einleiten.
Mich würde Ihre Position zum Thema interessieren und hoffe, dass Sie zum gegebenen Zeitpunkt der Gesetzesvorlage in der jetzigen Form nicht zustimmen werden, da diese die Informationsfreiheit gefährdet und nur Zeichen politischen Aktionismus ist und somit in keiner Weise geeignet ist, Verbrechen wie die Herstellung von Kinderpornographie zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Cornelißen
Dipl. Informatiker
und
Sehr geehrter Herr Eisel,
ich bin ein Bonner Bürger und Bewohner Ihres Wahlkreises.
Mit großer Sorge betrachte ich die momentane Diskussion um die momentan noch freiwillige, bald aber wohl verpflichtende Zensur von Internetseiten im Zeichen der Bekämpfung von Kinderpornographie. Dieses Vorhaben hilft leider nicht gegen die Herstellung von Kinderpornographie, sondern ermöglicht es, diese auszublenden und im Verborgenen weiter zu gedeihen. Gleichzeitig aber führt die technische Sperrung von Webseiten dazu, dass nicht technisch versierte Benutzer nur noch einen zensierten Zugriff auf das World Wide Web haben werden. Gleichzeitig erfolgt ein Logging der Personen, die die gesperrten Seiten ansurfen, was dazu führen wird, dass unschuldige Surfer z.B. über ShortURL Dienste, wie tinyUrl unwissend auf solche Seiten gelangen können. Kollateralschäden durch andere Webpräsenzen, auf den Servern sind auch nicht auszuschließen und werden eher die Regel als eine Ausnahme sein.Dass sich in der Sperrliste nur Seiten befinden werden, die direkt Kinderponrographie beinhalten kann wegen der mangelnden Kontrolle nicht garantiert werden und ist angesichts der aktuellen Änderung der Beschlussvorlage für das Gesetz, in dem nicht mehr davon die Rede ist, dass die Seite auch tatsächlich kinderpornographisches Material enthalten muss, unglaubwürdig. Hier besteht die Gefahr, dass weitere “unliebsame” Seiten unzugänglich werden, was mit meinen demokratischen Grundverständnis nicht vereinbar ist.
Problematischerweise werden gerade die Personen unter der Zensur leiden, die keine umfassenden technischen Kenntnisse haben um die Sperrmechanismen zu umgehen. Technisch versierte Benutzer und Menschen, die ein erhöhtes Interesse haben, diese Sperrmechanismen zu umgehen, können dies ohne Weiteres tun. Dadurch wird ein Informationsnachteil für Laien etabliert, der nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar ist.
Die Regelungen für eine effektive Strafverfolgung rechtswidriger Inhalte ist bisher schon gegeben und bedarf keiner Zensurmaßnahmen. Wenn man die Adressen der Seiten hat, die rechtswidriges Material zur Verfügung stellen, kann man dies durch eine Mitteilung an den Betreiber der Seite entfernen lassen und im Falle einer absichtlichen Bereitstellung Strafmaßnahmen einleiten.
Mich würde Ihre Position zum Thema interessieren und hoffe, dass Sie zum gegebenen Zeitpunkt der Gesetzesvorlage in der jetzigen Form nicht zustimmen werden, da diese die Informationsfreiheit gefährdet und nur Zeichen politischen Aktionismus ist und somit in keiner Weise geeignet ist, Verbrechen wie die Herstellung von Kinderpornographie zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Cornelißen
Dipl. Informatiker